Bild eines Unfalls

Unfallregulierung in sicheren Händen

Online-Unfallregulierung

Füllen Sie folgende Formulare aus und schicken Sie unterschrieben per Fax an die Kanzlei oder bringen Sie sie persönlich bei uns vorbei.

Warum ein Rechtsanwalt in jedem Schadensfall Sinn macht.

Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, sollten Sie unmittelbar rechtlichen Beistand, d.h. einen Rechtsanwalt, beauftragen, denn:

Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen.

Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall den Anspruch, so gestellt zu werden, als sei der Unfall nicht passiert. Sie erhalten daher den vom Sachverständigen festgestellten Schaden, sowie eine Auslagenpauschale für die entstandenen Kosten für Post, Telefon usw. .

Der erste Kontakt nach einem Unfall

Der erste Kontakt nach einem Unfall sollte nicht die Versicherung und auch nicht die Autowerkstatt sein, sondern ein im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt.

Nur so ist Ihre nachhaltige Interessenvertretung als Geschädigter gewährleistet. In vielen Fällen ist die Haftungsfrage nicht eindeutig bzw. die Versicherung stellt sich auf einen anderen Standpunkt. In der Regel versuchen die beteiligten Haftpflichtversicherungen den zu ersetzende Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Geschädigte ist allein kaum in der Lage, seine Chancen richtig einzuschätzen und gibt oft nach, obwohl seine Ansprüche durchsetzbar gewesen wären.

Es ist bekannt, dass die Geschädigten, die sich der Hilfe eines Anwalts bedienen, in der Regel mehr Entschädigung von der gegnerischen Versicherung erhalten, als ohne anwaltschaftlichen Beistand.

Durch Hilfe eines Anwalts höhere Entschädigung möglich

Die Kosten hierfür hat der Schädiger bzw. die Versicherung zu übernehmen, so dass die Hilfe des Rechtsanwalts für den Geschädigten so zu sagen kostenfrei ist. Die Gebühr des Anwalts berechnet sich aus dem eingeforderten bzw. regulierten Schadenswert.

Die Versicherungen verfolgen das Ziel, die Kosten der Unfallregulierung zu senken. Dies führt häufig aber zu einer Beschneidung der Rechte des Geschädigten.

Um Ihnen die Unfallregulierung möglichst einfach zu machen bietet die Kanzlei eine Online-Unfallregulierung an.

Für eine schnelle und sichere Abwicklung füllen Sie bitte die oben angezeigten Formulare aus. Die Formulare können Sie downloaden und ausgefüllt und unterschrieben an die Kanzlei zurückfaxen oder in der Kanzlei abgeben.

Erstattungsfähige Positionen

Erhöhen Sie durch die Hilfe eines Anwalts Ihre Entschädigung. Folgende Positionen sind Erstattungsfähig:

  • Abschleppkosten
  • Abzug "Neu für Alt"
  • Arztkosten, Rezeptkosten
  • Auslagenpauschale
  • Entsorgungskosten
  • Krankenhaus & Krankentransport (Selbstbeteiligung)
  • Leihwagenkosten, Nutzungsausfall
  • Mehrwertsteuer (Privatpersonen)
  • Reparaturkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Standkosten
  • Totalschaden
  • Wiederbeschaffungswert
  • Umbaukosten
  • Wertminderung
  • Zeitaufwand
  • Zinsen
  • Zulassungskosten u. a.